Zur Sicherung des Tauchplatzes in der Schweiz sind folgende Vorschriften zu beachten:
Tauchflagge
Gesetz: Ein- und Ausstieg sind jeweils mit der Flagge "A" der internationalen Flaggenordnung (Taucher im Wasser) abzusichern: Befinden sich Ein- und Ausstieg örtlich getrennt, so sind an beiden Orten Flaggen aufzustellen.
Bussen: Bei Nichtbefolgen der gesetzlichen Vorschrift kann eine Geldbusse erhoben werden. Diese beträgt normalerweise CHF 200.-
Also Tauchflagge immer aufstellen und Geld sparen.